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Wer kann Mittel aus dem Fortbildungsbudget beantragen?
- Alle Ganztagsschulen
- Alle Schwerpunktschulen
- Alle Förderschulen, die sich zu FBZ weiterentwickeln
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Gibt es ein oder mehrere Budgets pro Schule?
Es gibt pro Schule insgesamt ein Budget. Der Höchstbetrag pro Schule liegt bei bis zu 1.500 Euro/Schuljahr.
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Wofür dürfen Mittel aus dem Fortbildungsbudget ausgegeben werden?
- für die Umsetzung schulbezogener Fortbildungsprogramme
- für Honorare für Dozentinnen und Dozenten
- für die Teilnahmegebühren an Fortbildungsveranstaltungen
- für Reisekosten und Materialien im Zusammenhang mit Fortbildungen
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Können auch als Dozenten tätige Lehrkräfte ein Honorar aus dem Fortbildungsbudget erhalten?
Wirken Lehrkräfte an ihrer eigenen Schule z. B. im Rahmen von schulinternen Fortbildungen oder Studientagen als Dozenten mit, erhalten sie dafür kein Honorar aus dem Fortbildungsbudget.
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Können auch Sachmittel aus dem Fortbildungsbudget finanziert werden?
Wenn die Ausgabe für Sachmittel in einem direkten Zusammenhang steht mit einer Fortbildungsmaßnahme, können Sachmittel aus dem Fortbildungsbudget bezahlt werden.
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Müssen bestimmte inhaltliche Schwerpunkte erfüllt sein?
Die Schulen beschließen eine schulbezogene Fortbildungsplanung, die sich aus der kontinuierlichen Qualitätsarbeit sowie den Zielsetzungen der Personalentwicklung der Schule ableitet und auf die Zielvereinbarungen ebenso Bezug nimmt wie auf die Daten aus interner und externer Evaluation. Aus dieser Fortbildungsplanung ergeben sich die inhaltlichen Schwerpunkte der konkreten Veranstaltungen, für die Mittel aus dem Fortbildungsbudget beantragt werden.
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Wie werden Mittel aus dem Fortbildungsbudget beantragt?
Antragstellung und Genehmigung erfolgen elektronisch über das Portal FOBU spätestens drei Wochen vor der geplanten Veranstaltung. Hilfestellungen bietet die Anleitung zur Abwicklung einer Fortbildungsmaßnahme im Web-Portal.
Nach der Veranstaltung gestellte Anträge werden abgelehnt.
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Können über das Fortbildungsbudget auch Veranstaltungen finanziert werden, an denen Lehrkräfte mehrerer Schulen teilnehmen?
Wenn mehrere Schulen gemeinsam eine Maßnahme planen, setzt sich vor der Antragstellung über das Portal eine Lehrkraft aus der Planungsgruppe mit der/dem zuständigen Referentin/Referenten in Verbindung und bespricht die weitere Vorgehensweise.
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Wie erfolgt die Abrechnung?
Vorab muss ein genehmigter Antrag im Portal vorliegen. Nach der Veranstaltung sind die erforderlichen Eintragungen im Portal vorzunehmen. Die Originalbelege werden auf dem Postweg innerhalb von vier Wochen an die zuständigen Referenten im PL geschickt. Hinweis: Der Auftragnehmer muss die USt-Pflicht klären und einen entsprechenden Vermerk in die Rechnung aufnehmen.
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Wo finde ich die Formulare?
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Wie wird der Evaluationsbericht genutzt?
Die Evaluationsbögen werden kumulativ quartalsweise ausgewertet. Positiv bewertete Veranstaltungen, Anbieter und Dozentinnen und Dozenten werden gesammelt und anderen Schulen auf Nachfrage empfohlen.
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Wie kann die Fortbildungsreise einzelner Kollegen/ Kolleginnen durch das Fortbildungsbudget unterstützt werden?
Fortbildungsreisen einzelner Kolleginnen/Kollegen können aus dem Fortbildungsbudget bezuschusst werden.
Spätestens drei Wochen vor dem Besuch der Fortbildungsveranstaltung muss die Antragstellung durch die Schulleitung elektronisch über das Portal FOBU erfolgen. Hilfestellungen bietet die Anleitung zur Abwicklung einer Fortbildungsmaßnahme im Web-Portal. Nach dem Besuch der Veranstaltung gestellte Anträge werden abgelehnt.
Zur Abrechnung der Fahrtkosten der genehmigten Maßnahme steht hier das Formular zur Verfügung. Der Abrechnung der Reisekosten ist die Teilnahmebescheinigung beizufügen.
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Wie kann das Fortbildungsbudget eingesetzt werden, wenn das Kollegium ein externes Tagungshaus finanzieren möchte?
Eine anteilige Finanzierung des jeweiligen Tagungshauses (Anmietung von Seminarräumen, Unterkunftskosten) ist aus Mitteln des Fortbildungsbudgets grundsätzlich möglich.
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Kann auch eine Fortbildung der Schulleitung unterstützt werden?
Die Fortbildungsbudgets können auch für Fortbildung von SL genutzt werden.
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Können auch die Fortbildungsveranstaltungen des Pädagogischen Landesinstituts bezuschusst werden?
Es wird geplant, dass mit dem Fortbildungsbudget auch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden sollen, die nicht durch die regulären Lehrerfortbildungen des Landes abgedeckt werden. Das PL wird spezielle „schulspezifische und regionale Veranstaltungen“ entwickeln und vorhalten, z. B. Hospitationen, Studientage, Prozessbegleitung in Projekten, die über das Fortbildungsbudget der Schule abgerufen werden können. Hierbei wird es sich um Veranstaltungsformate handeln, die im Rahmen der regulären Fortbildungsmittel nicht angeboten werden können.
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Sind Fortbildungsbudgets schuljahres- oder haushaltsjahrbezogen?
Sie sind schuljahrbezogen.
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Können Restmittel eines Schuljahres auf das nächste Schuljahr übertragen werden?
Nein
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Gibt es einen Höchstbetrag für Honorare?
Grundsätzlich werden nur angemessene Honorare erstattet. Ein Teilerstattung von Honoraren ist möglich. Das Honorar für freie Dozentinnen/Dozenten schließt Reise- und Übernachtungskosten ein. Diese müssen nicht separat ausgewiesen werden.
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Was ist zu beachten, wenn Beamte oder Angestellte des Landes RLP eine Dozententätigkeit übernehmen?
An sie kann außer einer Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 150,00 € pro Tag, der Erstattung von Reisekosten und für Materialbeschaffung kein Honorar aus dem Fortbildungsbudget gezahlt werden.
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Was ist zu beachten, wenn Beraterinnen oder Berater einer Beratungsgruppe des Pädagogischen Landesinstituts, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder des Ministeriums eine Dozententätigkeit übernehmen?
Es können nur die Kosten für die Materialbeschaffung aus dem Fortbildungsbudget finanziert werden. Reisekosten muss die Beraterin oder der Berater über die jeweilige Dienststelle abrechnen. Ein Honorar oder eine Aufwandsentschädigung stehen diesen Personen nicht zu.
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Was ist zu beachten, wenn Lehrkräfte der eigenen Schule eine Dozententätigkeit übernehmen?
Ihnen stehen weder Honorare, noch Reisekosten oder Aufwandsentschädigungen zu. Einzig evtl. anfallende Materialkosten, wie z. B. Kopierkosten, Moderationsmaterialien usw. können bei Vorlage entsprechender Rechnungen erstattet werden.
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Gibt es einen Höchstbetrag für Reisekosten?
Die Reisekosten werden erstattet max. nach den Sätzen des Landesreisekostengesetzes. Eine Teilerstattung von Reisekosten ist möglich. Da die Reisekosten im Portal nur geschätzt werden und die tatsächlichen Kosten von den geplanten Kosten stark abweichen können, ist eine Übernahme aus dem Budget nur dann gewährleistet, wenn der noch zur Verfügung stehende Betrag ausreicht.
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Wie sind die Beteiligungsrechte des ÖPR?
Da der ÖPR an den Gesamtkonferenzen beteiligt ist und die Fortbildungsplanung in der GK beschlossen wird, ist der ÖPR an den Entscheidungen beteiligt.