Grundlagen und Hintergrundinformationen zu den Fortbildungsbudgets für Schulen
In unserer Wissens- und Informationsgesellschaft ist eine regelmäßige qualifizierte Fortbildung zu einer zwingenden Notwendigkeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geworden. Dies gilt für jede Berufsgruppe, insbesondere auch für Lehrkräfte und für alle anderen, an Schulen tätigen Berufsgruppen, um dem Bildungs- und Erziehungsanspruch unserer Schülerinnen und Schüler in der entsprechenden Qualität gerecht zu werden.
Die staatlichen und nicht-staatlichen Fortbildungsinstitute haben die Aufgabe, die Schulen durch Fort- und Weiterbildung sowie Beratung und Prozessbegleitung zu unterstützen. Dazu bedarf es einer bedarfsorientierten Planung, Evaluation, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Angebote.
Insbesondere Schulen, die sich pädagogisch weiterentwickeln und deren Kollegien sich neuen Herausforderungen stellen, haben einen erhöhten Bedarf an Fortbildung und Unterstützung.
Die Möglichkeit, dass Ganztagsschulen in Angebotsform seit dem Jahr 2002 ein Fortbildungsbudget von bis zu 1.500 Euro für entsprechende Veranstaltungen der Serviceeinrichtungen sowie zur Nutzung geeigneter privater Fortbildner einsetzen können, hat sich bewährt.
Um den Bedarf an professioneller Unterstützung befriedigen zu können, hat der Landtag im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 zusätzliche Finanzmittel für die Fortbildung der Lehrkräfte bereitgestellt.
Mit dem Landtagsbeschluss wurden die Voraussetzungen geschaffen, um den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer eines Fortbildungsbudgets ab dem kommenden Schuljahr systematisch zu erweitern um:
- Schwerpunktschulen, die keine Ganztagsschulen sind
- Förderschulen, die sich zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickeln werden
Die Verwaltung des Fortbildungsbudgets übernimmt das Pädagogische Landesinstitut im Auftrag des Ministerium für Bildung als Dienstleistung für die Schulen.
Jede betreffende Schule erhält ein Budget. Der Höchstbetrag pro Schule liegt bei bis zu 1.500 Euro/Schuljahr. Die Mittel können verwendet werden für die Umsetzung schulbezogener Fortbildungsprogramme. Die Schulen beschließen hierzu eine schulbezogene Fortbildungsplanung.
Die Antragstellung und Genehmigung der Veranstaltungen erfolgt elektronisch über das beim PL eingerichtete Portal FOBU.
Die Veranstaltungen werden von der Schule evaluiert. Die Evaluationsbögen werden kumulativ quartalsweise ausgewertet. Positiv bewertete Veranstaltungen, Anbieter und Dozentinnen und Dozenten werden gesammelt und können anderen Schulen auf Nachfrage empfohlen werden.